Garantieverlängerung auf 5 Jahre


Zwei Jahre Werksgarantie, drei Jahre Verlängerung: Für Einbau- und Standgeräte können Sie die Absicherung auf insgesamt fünf Jahre verlängern. Die Verlängerung wird nach Ablauf des 24. Monats nach der Auslieferung wirksam.

Was die Garantie umfasst

Einbau- und Standgeräte
  • Lohn- und Arbeitskosten
  • Material und Ersatzteile
  • Fahrt- und Wegekosten (An- und Abfahrt)
  • Transportkosten

Wann die Verlängerung wirksam wird

In den ersten 24 Monaten nach der Auslieferung gilt die Werksgarantie. Danach greift die 5-Jahres-Garantie.

Daneben haben Sie zwei Jahre lang die gesetzlichen Rechte bei Mängeln. Diese Rechte schränkt die Garantie nicht ein.

Wer die Garantie trägt

Die Garantieverlängerung ist eine Gruppenversicherung. Ihr Anspruch besteht gegenüber dem Versicherer, nicht gegenüber uns.

  • Versicherer und Risikoträger: Helvetia Global Solutions Ltd, Aeulestrasse 60, 9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein. Eingetragen im Handelsregister des Fürstentums Liechtenstein unter FL-0002.191.766-9.
  • Versicherungsnehmerin: Garantie-Datenbank 24 GmbH, Hans-Strothoff-Platz 1, 63303 Dreieich.
  • Aufsichtsbehörde: FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, Landstrasse 109, 9490 Vaduz.

Versichert ist das Gerät, das im Versicherungs-Zertifikat mit Artikel- und Markennummer benannt ist.

Die Bedingungen im Einzelnen

Was abgedeckt ist und was nicht, steht in der Kundeninformation und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Ausgabe 01/2025: Bedingungen zur Garantieverlängerung (PDF, 28 Seiten, öffnet in einem neuen Fenster).

Fragen zur Garantieverlängerung

Rufen Sie uns an unter 05021 993380, Montag bis Freitag von 8 bis 13 und von 14 bis 19 Uhr. Sie erreichen uns auch per E-Mail an info@kuechenfachmarkt-shop.de.

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